Seit dem Schäfflertanz 1893
gelten für den Geiselhöringer Schäfflertanz folgende Statuten
bzw. Regelungen für die Teilnahme:
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Der
Schäfflertanz wird alle 7 Jahre aufgeführt.
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Teilnehmen
dürfen nur männliche,
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aktive
Sportler und Mitglieder im Turnverein 1862 Geiselhöring,
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die unverheiratet
sind,
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keinen
Bart tragen und einen kurzen, sauberen Haarschnitt
haben,
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mindestens
18 Jahre alt sind und
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einen guten
Leumund haben.
Trotz der strengen Kriterien gab es
aber bisher nie ein Problem, bei einem Schäfflertanz genügend
Tänzer zu finden. Durch die Kriterien ist sichergestellt, dass die
Schäfflergruppe eine junge und schneidige Truppe ist und gerade
dies ist ein Alleinstellungsmerkmal und eine Besonderheit beim
Geiselhöringer Schäfflertanz.
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