Die Statuten

 

Seit dem Schäfflertanz 1893 gelten für den Geiselhöringer Schäfflertanz folgende Statuten bzw. Regelungen für die Teilnahme:

  • Der Schäfflertanz wird alle 7 Jahre aufgeführt.

  • Teilnehmen dürfen nur männliche,

  • aktive Sportler und Mitglieder im Turnverein 1862 Geiselhöring,

  • die unverheiratet sind,

  • keinen Bart tragen und einen kurzen, sauberen Haarschnitt haben,

  • mindestens 18 Jahre alt sind und

  • einen guten Leumund haben.

Trotz der strengen Kriterien gab es aber bisher nie ein Problem, bei einem Schäfflertanz genügend Tänzer zu finden. Durch die Kriterien ist sichergestellt, dass die Schäfflergruppe eine junge und schneidige Truppe ist und gerade dies ist ein Alleinstellungsmerkmal und eine Besonderheit beim Geiselhöringer Schäfflertanz.